01
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen CodePartner GmbH, Twisterlingsbogen 5, 26160 Bad Zwischenahn (nachfolgend „Auftragnehmer“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend „Auftraggeber“) über Konzeption, Gestaltung, Entwicklung, Bereitstellung und Weiterentwicklung digitaler Anwendungen und damit zusammenhängender Leistungen unter der Marke Stadtfuehrer-App.de.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde. Individuelle Vereinbarungen und das jeweilige Angebot gehen diesen AGB vor.
02
Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen auf dieser Website ist kein verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst durch ein individuelles Angebot und dessen Annahme oder durch eine ausdrücklich bestätigte Beauftragung zustande. Das Absenden des Kontaktformulars begründet noch keinen Vertrag.
Leistungsumfang, Termine, Vergütung, Abnahmekriterien sowie gegebenenfalls Betrieb, Wartung oder Support ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder einer sonstigen Individualvereinbarung.
03
Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die Leistung erforderlichen Inhalte, Daten, Zugänge, Freigaben und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Er ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Inhalte und Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung zurückzuführen sind, können vereinbarte Termine entsprechend verschieben. Entsteht hierdurch zusätzlicher Aufwand, wird dieser nur nach vorheriger Abstimmung oder auf Grundlage der vereinbarten Vergütungsregelung berechnet.
04
Änderungen des Leistungsumfangs
Änderungs- und Ergänzungswünsche nach Beauftragung werden auf ihre Auswirkungen auf Aufwand, Termine und Vergütung geprüft. Soweit sie über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden sie erst nach einer entsprechenden Vereinbarung umgesetzt. Kleinere Konkretisierungen innerhalb des vereinbarten Leistungsziels bleiben hiervon unberührt.
05
Vergütung und Zahlung
Vergütung, Zahlungsplan und Fälligkeit richten sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Sämtliche gegenüber Unternehmern genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Auftragnehmer kann bei erheblichen Zahlungsrückständen weitere Leistungen nach vorheriger Ankündigung bis zum Ausgleich fälliger Forderungen aussetzen, soweit dies unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien angemessen ist.
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Abnahme bei werkvertraglichen Leistungen
Soweit eine Leistung nach ihrer Art einer Abnahme zugänglich und vertraglich als Werkleistung geschuldet ist, gelten die gesetzlichen Abnahmeregeln. Der Auftraggeber prüft die bereitgestellte Leistung innerhalb eines angemessenen Zeitraums und teilt erkennbare wesentliche Mängel nachvollziehbar mit. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht.
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Nutzungsrechte und Drittkomponenten
Der Umfang der dem Auftraggeber eingeräumten Nutzungsrechte ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Soweit dort nichts Abweichendes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die für den vertraglich vorausgesetzten Einsatz erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen.
Vorbekannte Bestandteile, allgemeine Werkzeuge, Frameworks, Bibliotheken, Standardkomponenten und Open-Source-Software bleiben von einer ausschließlichen Rechteübertragung ausgenommen. Für Drittkomponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.
Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte bleiben dessen Eigentum bzw. in dessen Rechtsinhaberschaft. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer die für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte für die Dauer und den Zweck des Projekts ein.
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Dienste Dritter und Plattformen
Projekte können von Leistungen Dritter abhängen, beispielsweise App-Stores, Karten- oder Hostingdienste, Betriebssysteme, Gerätefunktionen oder externe Schnittstellen. Soweit der Auftragnehmer diese Dienste nicht selbst betreibt, kann deren dauerhafte Verfügbarkeit oder unveränderte Funktionsweise nicht zugesagt werden.
Erforderliche Drittanbieterentgelte und Konten trägt der Auftraggeber, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
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Mängelrechte
Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit vertraglich nichts wirksam Abweichendes vereinbart wurde. Der Auftragnehmer ist zunächst berechtigt, einen ordnungsgemäß angezeigten Mangel innerhalb angemessener Frist nachzubessern. Keine Mängelansprüche bestehen für Störungen, die durch nicht vereinbarungsgemäße Eingriffe des Auftraggebers oder Dritter, ungeeignete Systemumgebungen oder Änderungen an nicht vom Auftragnehmer kontrollierten Drittdiensten verursacht werden, soweit der Auftragnehmer hierfür nicht verantwortlich ist.
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Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
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Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für die Durchführung des Vertrags. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine erforderliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
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Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: 11. Oktober 2026